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Performance Studies for IVDR

Am 25. Mai 2017 wurde die europäische Richtlinie 98/79/EG durch die europäische Verordnung für In-vitro-Diagnostika (Abkürzung: IVDR) ersetzt. Anders als die Medizinprodukteverordnung (kurz: MDR), die bereits ab Mai 2020 umgesetzt wurde, ist die IVDR erst nach einer 5-jährigen Übergangsfrist verpflichtend. 

Aber diese Übergangszeit ist kürzer als es scheint. Wer sich nicht umgehend um die geforderten Validierungen, Leistungsüberprüfungen und Dokumentationen kümmert, kann seine Produkte aus dem Diagnostikbereich schon bald nicht mehr auf dem Markt vertreiben und einsetzen. Die Verordnung unterscheidet hier nicht zwischen neuen und bereits auf dem Markt befindlichen diagnostischen Produkten, was bedeutet, dass es keine Sicherung des Status quo gibt und die Hersteller alle Produkte für ihre Risikoklasse bewerten, verifizieren und gegebenenfalls zertifizieren müssen. 

Quinn Healthcare kann Sie bei diesem Prozess umfänglich unterstützen und begleiten. 

Gap Analyse

  • Mit der neuen IVDR gelten ab dem 26. Mai 2022 strengere Anforderungen an die Leistungsüberprüfung, insbesondere in Bezug auf die technische Dokumentation und die Vigilanz. 

Zur Erfüllung der neuen IVDR-Anforderungen müssen die Leistungsnachweise bestehender Produkte ggf. in erheblichem Umfang aktualisiert werden. Aus diesem Grund sollten Hersteller für ihre aktuellen Produkte sogenannte GAP-Analysen durchführen, also vollständige und systematische Ist-/Soll-Vergleiche, um Lücken im Leistungsnachweis ihrer Produkte zu identifizieren. 

Produkt Klassifizierung

  • In der IVDR gilt für In-vitro-Diagnostika ein neues Klassifizierungssystem. Statt der bisherigen Listen, definiert die IVDR im Anhang VIII in sieben Regeln nun die vier Risikoklassen A, B, C und D. Produkte ab Klasse B oder höher erfordern zukünftig die Einbeziehung einer Benannten Stelle. Diese Änderung führt zwangsläufig zu einer enormen Zunahme an Produkten, die von einer Benannten Stelle überwacht werden müssen. 

  • Klasse A: Umfasst unkritische Produkte mit geringem Risiko, wie Waschlösungen, Puffer oder allgemeine Nährmedien. 

  • Klasse B: Umfasst weniger kritische Parameter, wie Glukose oder Leukozyten. Die Klasse B ist auch die „Default-Klasse“ für Parameter, die unter keine der genannten Regeln fallen. 

  • Klasse C: Umfasst Produkte mit kritischen Werten, wie beispielsweise alle Gentests, fast alle therapiebegleitenden Diagnostika (CDx), Tests zum Bestimmen von Krankheitsstadien oder ansteckenden Krankheiten, Pränataltests oder Tests für das Neugeborenenscreening. Auch die meisten Selbsttests (durch Patienten) fallen in diese Klasse. 

  • Klasse D: Umfasst Produkte mit höchstkritischen Werten, wie für die Transfusionsmedizin oder zur Bestimmung lebenskritischer und gleichzeitig hochansteckender Krankheiten. 

Die Verordnung ist unmittelbar in den Mitgliedsstaaten umzusetzen und soll so zu einer Harmonisierung der Standards der In-vitro-Diagnostika innerhalb der EU führen. Somit bestimmt die Klassifizierung der Produkte den Weg der Konformitätsbewertung. 

Konformitätsbewertung

  • Im Anschluss an die Produktklassifizierung ergeben sich für jede Produktkategorie verschiedene Verfahren zur Bewertung. Neben den vier Risikoklassen unterscheidet die IVDR noch weitere Typen von In-vitro-Diagnostika. Diese sind Produkte für patientennahe Tests (Near Patient testing, NPT), Produkte zur Eigenanwendung (durch Patienten / Laien), sowie therapiebegleitende Diagnostika. 

Die Auswahl möglicher Konformitätsbewertungsverfahren hat sich durch die Neuerung der Richtlinie im Wesentlichen auf drei Möglichkeiten reduziert: 

Für Klasse A Produkte ohne Anforderungen an die Sterilität, basiert die Konformitätsbewertung ausschließlich auf der Technischen Dokumentation (TD, Anhang II IVDR) und der TD über die Überwachung nach dem Inverkehrbringen (Anhang III IVDR). 

Alle anderen Produkte können im Rahmen eines zusätzlichen vollständigen Qualitätssicherungssystems plus der Bewertung der Technischen Dokumentation (Anhang IX IVDR) oder einer Baumusterprüfung plus einer Produktionsqualitätssicherung (Anhänge X und XI IVDR) in Verkehr gebracht werden. Die IVDR unterscheidet bei der Bewertung der technischen Dokumentation, ob diese pro Produktkategorie (Klasse B), pro Produktgruppe (Klasse C) oder pro Produkt (Klasse D) erfolgen muss. 

Die Konformitätsbewertung von Produkten der Klasse D erfordert weiterhin die Einbindung von europäischen Referenzlaboren, deren Aufgabe es ist, die Leistung des Produkts und die Einhaltung relevanter Vorgaben (Common Specifications, CS) zu verifizieren. 

Technische Dokumentation

  • Unter der technischen Dokumentation (TD, englisch „Technical File“) versteht man all die Dokumente, die Hersteller von Medizinprodukten und IvDs bereitstellen müssen. Für Hersteller von In-vitro-Diagnostika ist es verpflichtend genau zu beschreiben, was das Produkt im Rahmen seiner Zweckbestimmung leisten soll. Sie müssen deutlich machen, wie sie sicherstellen, dass diese Leistungen tatsächlich erbracht werden und dass keine unannehmbaren Risiken bestehen. Bei den Leistungsdaten geht es beispielsweise um Analyseleistungen oder diagnostische Leistungen (Sensitivität/Spezifität). Entsprechend umfangreich sind auch die Anforderungen an die Leistungsbewertung geworden. Diese technische Dokumentation ist die Voraussetzung für die Konformitätsbewertung und damit für die Zulassung der IvDs. 

Unique Device Indentification Code (UDI) 

Die Einführung einer neuen Produktidentifikationsnummer (UDI) bringt neue Kennzeichnungspflichten mit sich, die weit über das hinausgehen, was heute erforderlich ist. Durch den Einsatz von UDI-Etiketten strebt die EU eine ganzheitliche Transparenz des Produktes an. Ziel ist es Medizinprodukte schnell und einfach zurück zu verfolgen. Dadurch kann im Problemfall schnell reagiert werden, da Produkte einerseits leichter identifizierbar sind (pro Gerät, Charge oder Softwareversion) und andererseits rückverfolgbar sind, Suchlokalisierung von Geräten und Benutzern schneller und genauer gefunden werden kann. Außerdem können illegal vertriebene Medizinprodukte leichter identifiziert werden. 

Benannte Stellen

Möchten Hersteller ein Produkt gemäß IVD (außer Klasse A Produkte) in der EU in den Markt bringen, so muss eine benannte Stelle im Rahmen der Zulassung bzw. Konformitätsbewertung eingebunden werden. 

Abhängig von dem Produkt entsprechend gewählten Konformitätsbewertungsverfahren besteht die Aufgabe der benannten Stelle unter anderem darin 

  • die technische Dokumentation zu prüfen und/oder 

  • jedes einzelne Produktcharge zu prüfen (Klasse C, D) und/oder 

  • eine Baumusterprüfung durchzuführen und/oder 

  • ein Qualitätsmanagementsystem zu auditieren, zu zertifizieren oder zu überwachen. 

Letztlich verbleibt jedoch die Verantwortung für die Konformität der Produkte mit den gesetzlichen Vorgaben beim Hersteller. Quinn Healthcare kann Ihnen sowohl bei der Findung, als auch bei der Kommunikation mit den benannten Stellen helfen. 

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